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Bildungsprämie

+++Seit 29.11. 2011 gilt eine neue Förderrichtlinie mit teilweise veränderten Rahmenbedingungen.

Die Beratung zur Bildungsprämie wird voraussichtlich im März 2012 wieder angeboten.+++

Mit dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierten und geförderten Programm der Bildungsprämie soll die individuelle berufliche Weiterbildung von erwerbstätigen Personen mit geringen Einkommen gefördert werden.
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: Prämiengutschein und Spargutschein. Beide Komponenten können kumuliert genutzt werden:

  • Prämiengutschein: Die Zuwendung beträgt 50% der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einem maximalen Betrag von 500,00 Euro, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird. Der Prämiengutschein kann alle zwei Kalenderjahre einmal beantragt werden. Prämiengutscheine können Erwerbstätige, deren Arbeitszeit durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt, Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt.
  • Weiterbildungssparen (Spargutschein): Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen. Das Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Den Prämien- und Spargutschein können Interessierte in Berlin bei den Prämienberatungsstellen erhalten.

Verfahren zum Erhalt des Prämien- und Spargutscheins

  • Interessierte wenden sich vor Buchung einer Weiterbildung an die Prämienberatungsstelle. Im Rahmen der Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel der Person und die Bedingungen an die Weiterbildung im Hinblick auf die Finanzierungskomponenten der Bildungsprämie geklärt.
  • Die Prämienberatungsstelle benennt auf dem Gutschein das Weiterbildungsziel und die Weiterbildungsanbieter, bei denen der Prämien- bzw. Spargutschein eingelöst werden darf.
  • Interessierte reichen den Prämien- bzw. Spargutschein bei einem - auf dem Gutschein benannten - Weiterbildungsanbieter ein. Bei dem Prämiengutschein rechnet der Bildungsanbieter den Gutschein ab. Der Spargutschein wird durch den/die Gutscheininhaber/in beim Finanzinstitut eingereicht.

Die Prämienberatungen finden in der Jobassistenz Friedrichshain-Kreuzberg und/oder der Jobassistenz Spandau statt. Weitere Prämienberatungsstellen und weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Service- und Programmstelle Bildungsprämie sowie unter der kostenlosen bundesweiten Informationshotline 0800/ 26 23 000.

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten zur Terminvereinbarung und Information für beide Jobassistenzen telefonisch wieder ab Dienstag den 21.02.2012 unter

+49 30 / 27 87 33-148
Dienstag: 12:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:30 Uhr

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